Neuer Gefahrtarif der BGHM seit Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 ist der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in Kraft getreten. Er ersetzt turnusgemäß den Tarif von 2019 und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die neuen Gefahrklassen basieren auf Daten zu Entgelten und Entschädigungsleistungen aus den Jahren 2019 bis 2022 und wurden an aktuelle Entwicklungen angepasst. Für ZKF-Mitgliedsbetriebe sind in der Regel zwei Tarifstellen relevant:
• Tarifstelle 05: Herstellung/Instandhaltung von Wohnwagen, Reisemobilen, Aufbauten, Anhängern (inkl. Service und Vertrieb)
• Tarifstelle 08: Instandhaltung mit Service und Vertrieb von Pkw, Lkw, Omnibussen und deren Teilen
Diese Tarifstellen unterscheiden sich in ihrer Gefahrklasse – mit spürbarem Einfluss auf die Beitragshöhe.
Mehrere Mitgliedsbetriebe haben uns berichtet, dass sie im neuen Tarif höher eingestuft wurden. Daher empfehlen wir: Prüfen Sie Ihre Einstufung sorgfältig. Sollte die Einstufung nicht Ihrer tatsächlichen betrieblichen Tätigkeit entsprechen, nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Mitgliederservice oder der Beitragsabteilung der BGHM auf und legen Sie ggf. Widerspruch ein.
Eine Korrektur ist grundsätzlich möglich, insbesondere, wenn der Tätigkeitsschwerpunkt nicht korrekt abgebildet wurde. Bei Unternehmen mit verschiedenen Bereichen und getrennten Mitarbeitergruppen können diese auch in unterschiedliche Tarifstellen eingruppiert werden.