Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

 

Teiletypgenehmigung ersetzt Teilegutachten ab Juni 2025

Am 20. Juni 2025 ersetzt die Teiletypgenehmigung das bisherige Teilegutachten. Sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugteile benötigen dann zwingend eine Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Hersteller, Händler und Werkstätten müssen sich auf die neuen Vorgaben einstellen. Bestehende Teilegutachten bleiben bis 20. Juni 2028 gültig.

Was ändert sich konkret?
Technische Dienste dürfen ab Stichtag keine neuen Teilegutachten mehr erstellen. Bereits eingetragene Fahrzeugteile behalten ihre Betriebserlaubnis. Für neue Nachrüstungen ist künftig immer eine Teiletypgenehmigung erforderlich.

Welche Teile sind betroffen?
Genehmigungspflicht besteht für Bremsenteile, Lenkungskomponenten, Lichtsysteme, Abgasanlagen, Fahrwerke, Räder, Reifen sowie sicherheitsrelevante Innenraumteile wie Airbags.

Prüfzeichen und Genehmigungen
Genehmigte Teile tragen E-Kennzeichen oder eine KBA-Nummer. Fehlt eine gültige Genehmigung, drohen Verlust der Betriebserlaubnis, Versicherungsprobleme und Bußgelder.

Auswirkungen auf Werkstätten und Handel
Werkstätten müssen die Genehmigung von Bauteilen prüfen und dokumentieren. Händler müssen Artikel klar kennzeichnen. Unsachgemäßer Einbau erhöht Haftungsrisiken. Kundenberatung wird wichtiger.

Fazit: Die Teiletypgenehmigung schafft mehr Rechtssicherheit, verlangt aber neue Abläufe. Wer rechtzeitig handelt, minimiert Risiken und bleibt konform. Weitere Informationen bietet die KBA-Website.

Quelle: KBA
 
Siehe auch
Die Nummer 1 der Segmente im März 2025 (Pkw)