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Wichtige rechtliche Änderungen im Straßenverkehr ab 2025

Wichtige rechtliche Änderungen für den Straßenverkehr 2025

Diese Änderungen sollten Sie beachten

Die GTÜ empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern, sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften zu informieren und notwendige Maßnahmen frühzeitig umzusetzen. So lassen sich 2025 unnötige Bußgelder und hohe Kosten vermeiden.

Neue Sicherheitsanforderungen: Reifen und Gasprüfungen

Ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche neue Regelungen im Straßenverkehr in Kraft. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen.

GTÜ empfiehlt: Führerschein rechtzeitig umtauschen

Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen, sonst droht ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro. Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2020 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Behalten Sie die Hauptuntersuchung (HU) im Blick

Besitzer von Fahrzeugen mit orangefarbener Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Erfolgreich geprüfte Fahrzeuge erhalten eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist. Neu zugelassene Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhalten eine braune Plakette, die eine erste HU im Jahr 2028 erfordert.

Grüne Versicherungskennzeichen 2025

Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und Leichtmobile tragen 2025 ein grün gefärbtes Versicherungskennzeichen. Dieses wechselt jedes Jahr.

Winterreifen: Diese strengeren Vorgaben gelten ab 2025

Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol verwendet werden. Reifen mit ausschließlicher „M+S“-Kennzeichnung sind nicht mehr zulässig. Pneus mit beiden Bezeichnungen können weiterhin genutzt werden.

Pflicht zur Gasprüfung für Wohnmobile kommt

Ab dem 19. Juni 2025 ist eine verpflichtende Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen vorgeschrieben. Ohne diese drohen Bußgelder. Die GTÜ-Partner in ganz Deutschland bieten diese Prüfung an, die alle zwei Jahre erneuert werden muss.

Höhere Treibstoffkosten durch CO₂-Steuer

Die CO₂-Steuer steigt im Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne, zuzüglich Mehrwertsteuer. Dies wird zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen.

Motorräder: Neue Normen und Übergangsregelungen

Ab Januar 2025 müssen neu zugelassene Motorräder die Euro-Norm 5+ erfüllen. Zudem endet die Übergangsfrist für Motorradreifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden. Diese erfordern ab 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Neuere Reifen sind ohne Einzelabnahme zulässig, sofern sie den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen. Abweichungen erfordern eine Prüfung durch GTÜ-Partner.

Fazit: Die GTÜ empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern, sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften zu informieren und notwendige Maßnahmen frühzeitig umzusetzen. So lassen sich unnötige Bußgelder und Kosten vermeiden. Die GTÜ wünscht gute Fahrt ins neue Jahr!

Redaktion: Jens Kreutzer, Quelle: GTÜ, Bild: © Unsplash

 

Siehe auch
Unfall mit Fahrrad - Schadengutachten