Mit einem Anhänger fahren – wichtige Tipps

Pkw mit einem Pferde-Anhänger bei der Ausfahrt

Anhängerfahren: Mit Gelassenheit zum Ziel

  • Spezielle Vorschriften – und Eigenheiten des Gespanns
  • Übung macht den Meister beim Rückwärtsfahren und Rangieren
  • Die Führerscheinbestimmungen sind zu beachten

Ein Anhänger ist gekauft. Vielleicht sogar ein großer Wohnwagen? Damit beginnt ein ganz neues Kapitel des Autofahrens. Denn mit dem Anhänger wird aus dem wendigen Personenwagen ein gar nicht so wendiges Gespann. Für dieses Gespann gelten eigene Gesetze – rechtlich und praktisch. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH erklärt mit einigen Tipps, was zu beachten ist.

Der wohl wichtigste Tipp: Mit Ruhe an die Sache herangehen. Das fängt schon beim Ankuppeln an. Alle Schritte sorgfältig ausführen: die Anhängerkupplung mit dem Kugelkopf am Auto verbinden, falls vorhanden, die Antischlingerkupplung schließen. Stecken Sie immer das Stromkabel ein, manchmal ist ein Adapter nötig. Ist das Abreißseil um die Kupplung gewickelt? Zum Schluss noch einmal alles überprüfen: Ist das Abreißseil richtig um die Kupplung gelegt? Damit die Verbindung insgesamt sicher ist und der Anhänger nicht vom Kugelkopf springen kann – das ist alles schon passiert.

Zum sicheren Ankuppeln gehört auch der obligatorische Test aller Rückleuchten am Anhänger. Außerdem müssen die Räder des Autos den richtigen Luftdruck für den Anhängerbetrieb haben. Entsprechende Angaben finden sich in der Betriebsanleitung. Das Stützrad ist angehoben und in dieser Stellung arretiert? Sind die zusätzlichen Außenspiegel bei überbreiten Anhängern montiert? Sind die Unterlegkeile von der Fahrbahn entfernt? Wenn alle diese Fragen mit Ja beantwortet werden können, kann die Fahrt beginnen.

Der geübte Fahrer schaltet in diesem Moment gedanklich um, denn er fährt gewissermaßen ein ganz anderes Fahrzeug. Dem Ungeübten hilft es, sich dies immer wieder bewusst zu machen: Ab diesem Moment gesteht er dem Gespann Eigenheiten zu. Vorausschauendes Fahren ist noch wichtiger als sonst. Der Zug ist länger und z. B. mit Wohnwagen breiter und höher als der Solo-Pkw. Die Geräuschkulisse ist anders. In Kurven muss man weiter ausholen und den Gegenverkehr im Auge behalten. Beim Überholen benötigt man zum Ein- und Ausscheren mehr Platz als gewohnt. Der tote Winkel ist besonders zu beachten. Beim Beschleunigen reagiert das Gespann träger auf das Gaspedal. Der Bremsweg ist länger. Auch hier gilt: Beim Gespannfahren hilft Gelassenheit. Hektik ist fehl am Platz.

Sie fahren mit dem Wohnwagen in den Urlaub? Dann sollten Sie auf jeden Fall genügend Pausen einplanen. Außerdem ist die Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich geringer als mit dem Pkw allein, die Familie sollte also mit einer um 30 bis 50 Prozent längeren Fahrzeit rechnen.

Vorsicht ist auch bei der Routenplanung geboten. Gehören extreme Steigungen und Gefälle oder sehr enge Straßen zur ursprünglich gewählten Route? Manchmal ist es angenehmer, solche Passagen zu umfahren und dafür ein paar Kilometer mehr in Kauf zu nehmen. Navigationssysteme helfen dabei und erhöhen die Sicherheit. Es gibt Lösungen, auch Handy-Apps, die nicht nur die geringere Fahrgeschwindigkeit bei der voraussichtlichen Ankunftszeit berücksichtigen, sondern auch die Abmessungen des Gespanns. Von den Geräten werden nur entsprechend geeignete Routen empfohlen.

Eine echte Herausforderung für Anfänger mit Anhänger ist das Rückwärtsfahren und Rangieren. Das Heck des Anhängers bewegt sich beim Rückwärtsfahren entgegengesetzt zur Lenkbewegung des Zugfahrzeugs. Eine kurze Übungseinheit auf einem leeren Parkplatz bringt Routine. Moderne Fahrzeuge verfügen über eingebaute Rangierassistenten, die eine große Hilfe sein können. Unverzichtbar ist ein Einweiser, der gleichzeitig den rückwärtigen Verkehr warnt. Wer sich unsicher fühlt, kann ein paar zusätzliche Fahrstunden nehmen. Oder ein spezielles Fahrsicherheitstraining absolvieren, denn das beinhaltet meist auch das Rangieren.

Zu den rechtlichen Aspekten. In Deutschland dürfen Gespanne außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 80 km/h fahren. Das gilt auch für die Autobahn – es sei denn, der Anhänger ist für Tempo 100 zugelassen. Die etwas höhere Geschwindigkeit erlaubt das Überholen von Lkw. Vorsicht bei höheren Geschwindigkeiten, der Anhänger kann empfindlich auf Seitenwind reagieren. Im Ausland gelten oft andere Geschwindigkeiten: Am besten vorher informieren, damit kein Bußgeld die Reisekasse belastet.

Unterwegs auf besondere Verkehrsschilder achten. Unter anderem das Überholverbot für Gespanne, gekennzeichnet durch ein symbolisch dargestelltes Auto mit Anhänger. Seltener ist das Verbotsschild für lange Fahrzeuge. Es zeigt einen Lkw und nennt die entsprechende Länge – das gilt dann auch für Gespanne. Andere Schilder warnen vor Engstellen oder geringen Durchfahrtshöhen. Ein Spickzettel am Armaturenbrett mit Länge, Breite, Höhe und Gewicht des Gespanns zeigt auf einen Blick, ob eine Durchfahrt möglich ist.

Auch beim Parken gelten besondere Regeln. Einige Beispiele: Wird ein zugelassener Anhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt, darf er dort höchstens zwei Wochen stehen bleiben. Ist er mit einem Zugfahrzeug verbunden, gibt es keine zeitliche Begrenzung. Allerdings muss es sich dann um einen Parkplatz handeln, der nicht ausschließlich für Pkw reserviert ist. Denn ein Gespann darf dort nicht stehen. Wiegt ein Anhänger nicht mehr als 2,8 Tonnen, darf er am Gehwegrand abgestellt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt ist. Die entsprechenden Markierungen dürfen nicht überschritten werden. Ist der Anhänger schwerer, muss er auf einem Lkw-Parkplatz abgestellt werden.

Zum Schluss noch der Führerschein. Wer den Führerschein vor 1999 erworben hat, ist fein raus. Mit der alten Klasse 3 darf der Fahrer dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von stolzen 12 Tonnen bewegen. Anders sieht es mit dem Führerschein der Klasse B aus, mit dem der Anhänger maximal 750 Kilogramm wiegen darf. Die Klasse B kann ohne Prüfung und meist in einem Tageskurs um den Zusatz B96 für schwerere Anhänger erweitert werden. Ob B allein oder in Kombination mit B96: In beiden Fällen liegt die Gewichtsgrenze für das komplette Gespann bei 4,25 Tonnen. Fest rechnen: Bringt das Zugfahrzeug beispielsweise 2,2 Tonnen auf die Waage, bleiben für den Wohnwagen noch 2,05 Tonnen. Beide im voll beladenen und fahrbereiten Zustand. Das sollte in vielen Fällen ausreichen. Oder man erweitert den Führerschein auf die Klasse BE, dann darf die Gesamtkombination sieben Tonnen wiegen. Ein Seitenblick auf das Wohnmobil: Mit dem Führerschein der Klasse B darf es maximal 3,5 Tonnen wiegen. Wiegt es bis zu 7,5 Tonnen, ist die Klasse C1 erforderlich. Dieser Führerschein ist befristet: Nach fünf Jahren muss zur Verlängerung ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis und ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.

Hinweis: Die in diesem Artikel beschriebene Situation und die erwähnten Gesetze, Vorschriften und Verordnungen betreffen die Bundesrepublik Deutschland. In anderen Ländern können unterschiedliche Bedingungen und andere gesetzliche Vorgaben gelten.

 

Quelle: GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung GmbH, Veröffentlichung: 20. Juni 2023, Foto: GTÜ

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