Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht allgemein im deutschsprachigen Raum dem Vorstandsmitglied für Finanzen (umgangssprachlich, doch fachlich nicht korrekt Finanzvorstand), dem Finanzchef oder dem Kaufmännischen Direktor sowie in Deutschland spezifisch etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder dem für das Finanzressort zuständige Vorstandsmitglied bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG). Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung CFO teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche Bedeutung hat, sondern nur eine Zusatzbezeichnung ist. Quelle: Wikipedia.
Search
AKTUELL
- Maximale Fahrwerkskontrolle für den neuen BMW M5
- Mit dem Oldtimer in den Frühling
- Digitaler Fahrzeugschein: Öffentliche Testphase gestartet
- AIC Caravaning Messe in China
- Teiletypgenehmigung ersetzt Teilegutachten ab Juni 2025
- ZDK sagt Nein zur jährlichen Hauptuntersuchung
- Lindner, Ingo
- ZKF-Branchentreff 2025 | Der Freitagabend
- Ferienende sorgt für erhöhtes Verkehrsaufkommen
- Scheibenservice als Erfolgsfaktor für Werkstätten
KATEGORIEN:
- Allgemein
- Autoteile
- Camping
- Caravaning
- Dienstleistungsunternehmen
- Fahrzeuge
- Handelsunternehmen
- Hersteller
- Karosserie und Lack
- Karosserie- und Lackierbetriebe
- Kfz-Werkstätten
- News
- Notes
- Oldtimer
- Personen
- Produkte
- Recht
- Reifen
- Sicherheit
- Straßenverkehr
- Technik
- Unternehmen
- Veranstaltungen
- Werkstattausrüstung