Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine aktualisierte „ZDH-Praxis Arbeitsrecht“ mit „Hinweisen zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ erstellt, da der Informationsbedarf der Handwerksbetriebe im Umgang mit der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2020 weiterhin sehr hoch ist.
Der ZKF hatte bereits in seinen Online-News darauf hingewiesen, dass bei der konkreten Wahl des Ausbildungsplatzes neben den inhaltlichen Interessen auch die Höhe der Ausbildungsvergütung eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielt und einen Vergleich der Ausbildungsvergütungen im Kfz-Handwerk veröffentlicht. Diese vom Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) abgefragten Ausbildungsvergütungen werden in Form einer Übersicht veröffentlicht, um den Betrieben eine Orientierung bei der Vergütung und einen Vergleich mit benachbarten Handwerken zu ermöglichen. Die aktuelle Übersicht der Ausbildungsvergütungen finden Sie ›hier‹.
Das aktualisierte Merkblatt ZDH-Praxis Arbeitsrecht „Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ finden Sie ›hier‹. Ziel ist es, die Betriebe im Umgang mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der Mindestausbildungsvergütung zu unterstützen und bei Fragen weiterzuhelfen.