Frankreichs neue Super-Blitzer erfassen mehrere Verstöße gleichzeitig
Konsequenzen für deutsche Autofahrer
Die französische Regierung plant den Einsatz hochentwickelter „Super-Blitzer“, die mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig erfassen. Diese neuen Radaranlagen sollen Tempoverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtmissachtung sowie Verstöße gegen die Gurtpflicht und das Handyverbot am Steuer erkennen können. Auch für deutsche Autofahrer hat dies Konsequenzen, denn die Bußgelder werden in Deutschland vollstreckt.
Welche Verstöße erfassen die Super-Blitzer?
Die französischen Super-Blitzer sind in der Lage, eine breite Palette an Vergehen zu erfassen, darunter folgende:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Missachtung von Rotlichtern
- Unterschreiten des Mindestabstands
- Verstöße gegen die Gurtpflicht
- Handy-Nutzung am Steuer
Für Autofahrer, die gleich mehrere Verstöße gleichzeitig begehen, kann es somit sehr schnell empfindlich teuer werden. So droht Fahrern, die gleichzeitig zu schnell fahren, den Mindestabstand nicht einhalten und dabei das Handy nutzen, dreimal die Standardstrafe von 135 EUR.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Verstärkung der Überwachung
Die neuen Radargeräte sollen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) weitere Verkehrsverstöße automatisch erfassen. Der französische Staat plant, im kommenden Jahr 46,3 Millionen Euro in diese automatisierten Systeme zu investieren, um die Überwachung des Straßenverkehrs weiter auszubauen.
Auswirkungen auf deutsche Autofahrer
Da Bußgelder für Verstöße innerhalb der EU auch in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden, müssen deutsche Autofahrer mit der Umsetzung der Strafen in Deutschland rechnen. Wer in Frankreich gegen Verkehrsregeln verstößt, kann die Bußgelder daher auch nach der Rückkehr nach Deutschland nicht vermeiden. Wer im Ausland ein Fahrverbot missachtet, muss derzeit ausschließlich im jeweiligen Land mit Konsequenzen rechnen. Es gibt somit keine Punkte in Flensburg für Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden. Bußgelder werden dagegen europaweit vollstreckt. Das Bundesamt für Justiz ist für die nachträglichen Eintreibungen zuständig. Die ausländischen Behörden übergeben die Fälle hierzu an das Bundesamt, das dann aktiv wird, falls ein deutscher Autofahrer die Strafe nicht zahlt. EU-Staaten gehen ganz unterschiedlich vor, wenn es um die Vollstreckung von Bußgeldern geht. Die Niederlande lassen Bußgelder aus Deutschland etwa direkt vom zuständigen Bundesamt für Justiz eintreiben. Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU (z. B. Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein) können in Deutschland dagegen nicht vollstreckt werden.
Fazit:
Die geplanten Super-Blitzer in Frankreich zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit durch umfassende und automatisierte Kontrolle zu erhöhen. Autofahrer riskieren bei mehrfachen Verstößen deutlich höhere Bußgelder, und auch deutsche Fahrer können von den Maßnahmen betroffen sein.