Ein Wohnmobil kaufen – wichtige Tipps
Camping ist ein Megatrend der letzten Jahre. Doch eine Frage sorgt immer wieder für Diskussionen: Wohnwagen oder Wohnmobil? Für den Campinganhänger sprechen unter anderem die günstigeren Anschaffungskosten und die Möglichkeit, das Zugfahrzeug am Zielort für Ausflüge zu nutzen. Das motorisierte Reisemobil hingegen punktet zum Beispiel mit besserer Rangierfähigkeit und größerer Flexibilität für Übernachtungen unterwegs. In der deutschen Statistik liegt das Reisemobil klar vorn: Fast 840.000 Wohnmobile sind derzeit in Deutschland zugelassen, 760.000 Wohnwagen stehen gegenüber.
Ob Kleinbus, Kastenwagen, Teilintegrierter oder Integrierter: Was ist beim Wohnmobil zu beachten? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick.
Die ganze Welt der genannten Fahrzeuge steht allen offen, die in Deutschland einen Führerschein der alten Klasse 3 besitzen. Diese wurde bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt. Sie dürfen alle Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bewegen. Das ist schon eine ganze Menge. Aber auch darüber hinaus gibt es Wohnmobile auf Lkw- oder Busbasis. Für diese muss man nicht nur beim Kauf tief in die Tasche greifen, sondern zusätzlich den Lkw-Führerschein erwerben.
Wer nach dem 1. Januar 1999 einen deutschen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Gut zu wissen: Der Führerschein kann erweitert werden. Die Klasse C1 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen. Die Fahrerlaubnis kann alle fünf Jahre nach einer Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden. So mancher Camping-Neuling ist beim Fahrzeugkauf schnell bei der Hand. Dabei ist es keine schlechte Idee, das Wunschfahrzeug oder ein ähnliches Modell erst einmal zu mieten. So kann man das Wohnen auf vier Rädern und auch das Fahren ausprobieren. Manch einer wird nach dieser realen Erfahrung seine Fahrzeugwahl anpassen und vielleicht ein größeres Reisemobil wählen – etwa wenn das Platzangebot im Kastenwagen nicht ganz dem erwarteten Tanzsaal entspricht. Oder umgekehrt zu einem kleineren Fahrzeug, weil es einfach wendiger ist. Auch der Besuch großer Campingmessen ist hilfreich, um sich zu informieren.
Ein ausgebauter Kleinbus fährt sich noch am ehesten wie ein Pkw und ist auch in der Stadt oder bei der Parkplatzsuche wendig. Je größer das Mobil ist, desto mehr ändern sich die Eigenschaften. So beschleunigt ein großes Reisemobil in der Regel deutlich langsamer als ein Pkw, und der Bremsweg kann deutlich länger sein. Entspanntes und vorausschauendes Fahren ist wichtig – was Reisemobil-Profis bereits als Teil der Entschleunigung und als Pluspunkt für den Urlaub auf vier Rädern empfinden.
Mit einem ausgewachsenen Reisemobil ist man nicht gerade flink unterwegs. Deshalb muss man stets die schiere Größe im Auge behalten, um nicht in engen Kurven seitlich oder in niedrigen Durchfahrten oben hängenzubleiben. Beim Ausscheren ist der meist großzügige „tote Winkel“ zu beachten. Beim Rückwärtsfahren ist ein zweiter Einweiser unerlässlich und eine Rückfahrkamera zusätzlich hilfreich.
Immer eine gute Idee ist ein Fahrsicherheitstraining. Hier lernt man, das Fahrzeug in kniffligen Situationen wie Ausweichmanövern oder Notbremsungen besser zu beherrschen. Hilfreich sind auch spezielle Navigationssysteme, die bei der Routenplanung die Abmessungen des Fahrzeugs berücksichtigen: Sehr schmale Straßen oder niedrige Durchfahrten bleiben dann beispielsweise außen vor. Was natürlich nicht davon entbindet, trotzdem auf die entsprechenden Verkehrs- und Hinweisschilder zu achten, denn nicht alle wichtigen Punkte sind in den digitalen Straßenkarten exakt hinterlegt.
Bei der Beladung mit der Urlaubsausrüstung ist die zulässige Gesamtmasse zu beachten. Hat das Wohnmobil mit allen Einbauten und Zusatzausstattungen ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm und darf maximal 3.500 Kilogramm wiegen, dürfen 600 Kilogramm beladen werden. Da ein Wohnmobil ohne Fahrer nicht fahren kann, ist dieser bereits mit 75 Kilogramm im Leergewicht berücksichtigt. Jede weitere Person zählt als zusätzliches Gewicht. Kommen also beispielsweise drei Personen, vielleicht noch ein Hund und das volle Reisegepäck der Familie hinzu, sind 600 Kilogramm Zuladung nicht mehr ganz so üppig. Wird die zulässige Gesamtmasse überschritten, werden Bußgelder fällig, die in manchen Ländern empfindlich im vierstelligen Bereich liegen können. Vor dem Einladen sollte man jeden Gegenstand einzeln wiegen: Ideal ist es, mit dem fertig gepackten Reisemobil auf eine Fahrzeugwaage zu fahren. Diese gibt es oft ganz in der Nähe, zum Beispiel bei Baustoffhändlern oder Entsorgungsbetrieben.
Welche Verkehrsregeln gelten? Hier einige Beispiele: Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gelten dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Pkw. Bis 7,5 Tonnen gilt außerorts und auf Kraftfahrstraßen Tempo 80, auf Autobahnen Tempo 100. Für Lkw über 7,5 Tonnen gelten Tempolimits: 60 km/h außerorts und 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Einige Schilder gelten auch für Wohnmobile: Wenn ein Durchfahrtsverbot, ein Überholverbot oder ein Abstandsgebot für Lkw ausgeschildert ist, gilt dies jeweils auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Seltener sind Durchfahrtsverbote für Lkw mit einer bestimmten auf dem Verkehrszeichen angegebenen Länge oder für Fahrzeuge mit einer höheren Achslast als auf dem Verkehrszeichen angegeben: Diese gelten natürlich auch für Wohnmobile mit diesen Eigenschaften.
Selbstverständlich unterliegen in Deutschland auch Wohnmobile der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung. Die GTÜ-Prüfstellen freuen sich über Campingfreunde – und nicht selten entwickelt sich ein angeregtes Gespräch über die letzte Urlaubsreise mit dem Fahrzeug. Ein Reisemobil bis 3,5 Tonnen wird wie ein Pkw behandelt: Ist es neu, wird die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig. Danach muss es alle zwei Jahre zur HU. Bei Wohnmobilen von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist die erste HU spätestens nach zwei Jahren fällig. Danach muss das Fahrzeug ebenfalls alle zwei Jahre zur HU vorgeführt werden. Ab dem sechsten Jahr ist die Untersuchung jährlich fällig. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen müssen immer einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung.
Viele Wohnmobile haben gasbetriebene Geräte an Bord, unter anderem einen Herd oder eine Heizung. Die Gasanlage muss regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden. Die Gasprüfung muss nicht mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, ist aber oft am einfachsten. GTÜ-Prüfstellen sind auch dafür ausgerüstet.
Umfassendes Wissen rund um Reisemobile, aber auch Caravans und viele spannende Themen bietet der Caravaning-Ratgeber der GTÜ. Sein Motto: auf hundert Seiten zum Camping-Profi. Das Heft ist bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnern erhältlich. Neugierig geworden? Einen Vorgeschmack gibt es auch digital: GTÜ – Caravan Ratgeber
Hinweis: Die in diesem Artikel erwähnten Gesetze, Vorschriften und Verordnungen betreffen die Bundesrepublik Deutschland. In anderen Ländern können andere gesetzliche Vorgaben gelten.