Arbeiten an Pkw-Klimaanlagen: Neuerung bei Sachkundebescheinigungen

Bereits seit Jahren sind alle Mitarbeiter der Karosserie-Fachbetriebe dazu verpflichtet eine Sachkundeschulung zu absolvieren, wenn Sie an Pkw-Klimaanlagen arbeiten möchten. Bisher war diese Schulung einmalig zu absolvieren. Mit Inkrafttreten der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 werden hierzu neue Bestimmungen eingeführt.

Die Unternehmenszertifikate nach der alten F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 behalten ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für bestehende Sachkundebescheinigungen der Mitarbeiter, jedoch nur bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Nachschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 durchlaufen, um auch nach diesem Termin weiter an Pkw-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen.

Aktuell gilt:

  • Sachkundebescheinigungen nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 verlieren ab dem 13. März 2029 ihre Gültigkeit. Personen mit alten Sachkundebescheinigungen dürfen bis zu diesem Datum alle Arbeiten durchführen – danach muss eine Auffrischungsschulung erfolgen. 
  • Neue Schulungen müssen den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 entsprechen.
  • Neue Sachkundebescheinigungen können ab sofort ausgestellt werden, wenn die Mindestanforderungen der kommenden Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/573 erfüllt werden.
  • Sachkundebescheinigungen nach Verordnung (EU) Nr. 2024/573 müssen eine Kennzeichnung der Bescheinigungsart (A, B oder C) aufweisen. Für Sachkundenachweise für Kfz-Klimaanlagen ist dies die Bescheinigungsart A.
  • Nach Verordnung (EU) Nr. 2024/573 ist eine Auffrischungsschulung nach 7 Jahren verpflichtend. Die Gültigkeit der Sachkundebescheinigung muss daher auf dem Zertifikat vermerkt sein.
  • Nach Rücksprache mit der TAK (Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH) erfüllen alle die Sachkundebescheinigungen, die im vergangenen Jahr ausgestellt wurden, durch eine Anpassung im letzten Jahr, bereits die neuen Anforderungen. Die Auffrischungsschulungen befinden sich in Vorbereitung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte in der ZKF-Geschäftsstelle. (MZ)

Quelle: ZKF.
Siehe auch
Teilegutachten vor dem Aus - Neue Teiletypgenehmigung des KBA