Alkohol und Autofahren: Eine gefährliche Kombination

Ob Party oder Konzert – Alkohol gehört für viele dazu. Doch wer danach ans Steuer will, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Schon geringe Mengen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit, warnt Andrea Häußler vom TÜV SÜD.

Ab 0,3 Promille drohen Strafen

Bereits ab 0,3 Promille kann es ernst werden, besonders bei Fahrfehlern oder Unfällen. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot – auch ohne Unfall. Ab 1,1 Promille gilt man als fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Dann ist oft eine MPU nötig.

Null Toleranz für Fahranfänger

Wer unter 21 ist oder sich in der Probezeit befindet, darf gar keinen Alkohol trinken. Bei Verstößen drohen Bußgeld, Punkte und eine verlängerte Probezeit.

Nüchtern am nächsten Morgen? Im Zweifelsfall lieber nicht ins Auto steigen!

Alkohol baut sich nur langsam ab. Nach einer langen Nacht kann man auch am nächsten Morgen noch fahruntüchtig sein. Deshalb lieber auf Bus, Bahn oder Fahrdienste umsteigen.

E-Scooter und Fahrrad sind keine Ausweichoption

Auch hier gelten klare Grenzen: Ab 1,6 Promille mit dem Rad droht der Führerscheinentzug. Für E-Roller und schnelle Pedelecs gelten dieselben Regeln wie fürs Auto.

Mitfahrer haften mit

Wer sich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto setzt, riskiert Mitschuld bei Unfällen – mit finanziellen Folgen.

Tipp: Wer Alkohol trinken will, sollte die Rückfahrt vorher klären – und das Auto am besten direkt stehen lassen.

Quelle: TÜV SÜD.
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