1. Mayener Verkehrsrechtstag | Erfolgreich und informativ

Mehr als 60 Eigentümer von Autohäusern, Reparaturwerkstätten und Sachverständigenbüros waren am 28.03.2025 einer Einladung der Rechtsanwaltskanzlei Kaspar-Müller-Nickel-Krayer aus Mayen gefolgt, um sich beim 1. Mayener Verkehrsrechtstag über aktuelle Entscheidungen zum Verkehrsrecht zu informieren.

Im hübschen Glaswürfel des Forums Mayen fand die dort auch ansässige Kanzlei geeignete Räumlichkeiten, um ihre Mandanten aus den mittelständigen Unternehmen beraten zu können.

Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch den Seniorpartner, Rechtsanwalt Manfred Müller, begrüßte zunächst der Beigeordnete Thomas Schröder im Namen der Stadt Mayen die Gäste. Sodann konnten die Zuhörer sich in insgesamt 6 Fachvorträgen umfassend über wichtige neue Gerichtsentscheidungen und Serviceangebote informieren.

Rechtsanwalt Oliver Schramm, der das Kanzleiteam ab dem 01.11.2024 im Bereich des Verkehrsrechts unterstützt, stellte zunächst die neue Rechtsprechung des BGH zum sogenannten Werkstattrisiko und Sachverständigenrisiko dar. Im Anschluss daran konnte Thomas Aukamm, ZKF-Hauptgeschäftsführer, nicht nur seinen Verband vorstellen, sondern den Anwesenden auch die wichtige IFL-Liste erläutern, in der die Sachverständigen und Autohäuser Reparaturpositionen finden, die regelmäßig anfallen, aber in den gängigen Kalkulationssystemen nicht vorhanden sind.

Rechtsanwalt Matthias Nickel erläuterte in einem weiteren Vortrag die Möglichkeiten der Autohäuser und Sachverständigen, sich vor erwartbaren Regressklagen der Versicherer zu schützen. Nach der Pause konnte sodann Rechtsanwalt Sebastian Krayer den Rechtssicheren Mietvertrag vorstellen, ehe erneut Rechtsanwalt Nickel das Wort ergriff und über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Restwertermittlung bei Leasingfahrzeugen informierte. Rechtsanwalt Matthias Zürbig, LLB.B., LL.M., Wirtschafts- und Umweltjurist, erläuterte in einem abschließenden Vortrag, welche Handlungsmöglichkeiten Arbeitgeber haben, wenn Mitarbeiter zu lange krank sind.

In der vierstündigen Veranstaltung erhielten daher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer komprimierte Informationen zu zahlreichen wichtigen Themen und nebenbei bestand die Gelegenheit, im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins Kontakte zu knüpfen. Die Kanzlei kündigte bereits an, die Veranstaltung wegen des großen Erfolges wiederholen zu wollen.

Quelle: ZKF.
Siehe auch
Neuer Gefahrtarif der BGHM seit Januar 2025