Teilegutachten vor dem Aus – Neue Teiletypgenehmigung des KBA
Zum 20. Juni 2025 ersetzt die neue Teiletypgenehmigung (TTG) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) das bisherige Teilegutachten. Damit wird ein zentrales Verfahren für die Genehmigung von Fahrzeugteilen neu geregelt – mit spürbaren Auswirkungen für Hersteller, Handel, Prüfstellen und Werkstätten.
Warum diese Änderung?
Grund für die Neuregelung ist die hohe Anzahl fehlerhafter Teilegutachten, die von den Bundesländern im Rahmen ihrer Marktüberwachung festgestellt wurde. Um die Qualität der Gutachten zu sichern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, führt das KBA nun ein einheitlicheres und strenger überwachtes Genehmigungsverfahren ein.
Was ändert sich konkret?
Ab dem Stichtag dürfen keine neuen Teilegutachten mehr erstellt werden. Stattdessen müssen Teilehersteller eine nationale Teiletypgenehmigung beim KBA beantragen. Diese darf nur noch durch vom KBA benannte Prüfstellen durchgeführt werden – was den Dokumentations- und Prüfaufwand deutlich erhöht. Im Vergleich zum bisherigen Verfahren entstehen dadurch höhere Kosten, insbesondere für kleinere Anbieter.
TTG bringt neue Kennzeichnung und Kontrollrechte
Fahrzeugteile mit TTG tragen künftig eine sechsstellige Kennung (KBA XXXXXX). Anders als beim bisherigen Teilegutachten hat das KBA nun das Recht, bereits genehmigte Teile nachzuprüfen, zu überwachen und Genehmigungen bei Mängeln zu widerrufen. Ziel ist es, Sicherheitsstandards zu verbessern und mehr Transparenz in den Zulassungsprozess zu bringen.
Was gilt für bestehende Teilegutachten?
Teilegutachten, die vor dem 20. Juni 2025 ausgestellt wurden, behalten zunächst ihre Gültigkeit. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 20. Juni 2028. Danach sind sie nur noch im Rahmen einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO zulässig. Bereits eingebaute Teile mit gültigem Teilegutachten dürfen weiterverwendet werden. Teile mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und der bekannten fünfstelligen KBA-Kennung sind von der Änderung nicht betroffen und behalten ihre volle Gültigkeit.
Auswirkungen auf Betriebe und Kunden
Für Teilehersteller, Tuningbetriebe, Werkstätten und Prüfstellen bedeutet die Umstellung: Prozesse und Dokumentationen müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Prüfer werden künftig besonders auf die korrekte Kennzeichnung der Teile achten. Für Verbraucher bleibt zunächst alles beim Alten – bereits eingetragene Teile bleiben zulässig. Langfristig ist jedoch mit steigenden Kosten für Genehmigungen und Abnahmen zu rechnen. (DC)