Neue EU-Führerscheinrichtlinie

Wichtige Änderungen vor allem für die Caravaning-Branche
Am Dienstag, den 25. März 2025, haben der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt. Diese Novellierung hat weitreichende Auswirkungen auf Millionen Führerscheinbesitzer innerhalb der EU und tritt voraussichtlich bis Ende des Jahres in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten bis zu vier Jahre Zeit, die einzelnen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Erweiterung der Gewichtsgrenze für B-Führerscheine
Eine der entscheidenden Neuerungen betrifft die Besitzer von B-Führerscheinen: Sie können künftig Reisemobile und Krankenwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Für Krankenwagen und Reisemobile ist die Erweiterung unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts hingegen an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.
Digitaler Führerschein
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung des digitalen Führerscheins. Dieser soll dem physischen Führerschein gleichgestellt sein und wird in Form eines QR-Codes auf der Führerscheinkarte aufgedruckt, um das Dokument fälschungssicherer zu machen.
Gültigkeit und Prüfung
Die Gültigkeit von Führerscheinen für Motorräder und Pkw wird auf mindestens 15 Jahre festgelegt, während Lkw- und Busführerscheine fünf Jahre gültig sein sollen. Bei der Ausstellung von Führerscheinen dürfen die Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen.
Schulung und Prüfung sollen besser auf reale Fahrumgebungen vorbereiten und das Bewusstsein für Risiken schärfen, einschließlich der Handhabung von Smartphones während der Fahrt und des Fahrens unter schwierigen Witterungsbedingungen.
EU-weite Probezeit
Eine zweijährige Probezeit wird nun EU-weit für Fahranfänger eingeführt, mit strengeren Strafen bei riskantem Fahrverhalten und einer Promillegrenze von 0,2 Gramm pro Liter Blut.
Lkw-Führerschein ab 18 Jahren
Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, dürfen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt. Es soll auch die Möglichkeit zum begleitenden Fahren ab 17 mit einem erfahrenen Lkw-Fahrer geben.
Ausblick
Diese vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.