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ZLW warnt Kfz-Werkstätten vor dreister Betrugsmasche

Internetbetrug

Insolvenz-Betrugsmasche zielt auf Kfz-Werkstätten ab

Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW), eine Abteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), warnt vor einer neuen Betrugsmasche. Kriminelle nehmen mit vermeintlichen Schnäppchen aus Insolvenzmassen Kfz-Werkstätten ins Visier.

Betrugsmasche mit angeblicher Insolvenzware: ZLW warnt Kraftfahrzeugbetriebe

Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) warnt vor einer neuen und raffinierten Betrugsmasche, die zunehmend sowohl Kfz-Werkstätten als auch Autohändler ins Visier nimmt. Dabei täuschen Kriminelle potenzielle Käufer mit Angeboten vermeintlicher Insolvenzware.

Gefälschte Angebote und ihre Funktionsweise

Betrüger geben sich als Insolvenzverwalter aus und versenden E-Mails mit Lockangeboten aus der Insolvenzmasse eines angeblichen Autohauses. Während Autohändlern bislang vor allem günstige Gebrauchtwagen angeboten wurden, geraten mittlerweile auch Kfz-Werkstätten ins Visier. Ihnen werden Werkzeuge und Maschinen wie Reifenmontiergeräte, Kältemittel oder Klimaservicegeräte zu niedrigen Preisen angepriesen.

Manipulation und Identitätsdiebstahl

Die Täuschung erfolgt durch den Diebstahl der Identitäten realer Anwälte sowie die missbräuchliche Nutzung existierender Insolvenzverfahren. Auf den ersten Blick wirken die Angebote seriös, da die angegebenen Links und Dokumente unauffällig erscheinen. Erst bei genauer Überprüfung durch offizielle Kanäle, wie beispielsweise der Anwaltssuche, werden die Täuschungen erkennbar – von leicht abgeänderten Namen über ungenaue Adressen bis hin zu abweichenden E-Mail- und Telefonnummern.

Unrechtmäßige Identitätsnutzung ist gang und gäbe

In jüngerer Zeit meldeten mehrere Betriebe verdächtige Angebote von einem angeblichen Berliner Anwalt namens Claus-Joachim Hartwig. Die angebotenen Listen enthielten umfangreiche Geräteposten, darunter Altölbehälter, Kompressoren und Streugutbehälter. Tatsächlich ist die Kanzlei Hartwig jedoch nicht im Bereich Kfz-Insolvenzen tätig. Der Name wurde unrechtmäßig verwendet, weshalb die Kanzlei die ZLW um eine öffentliche Warnung bat.

Empfehlungen zum Schutz vor Betrug

Die ZLW empfiehlt Kfz-Werkstätten höchste Vorsicht und rät:

  • die Identität jedes angeblichen Insolvenzverwalters sorgfältig zu prüfen
  • die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu nutzen
  • stets die offiziellen Kontaktdaten der Anwaltssuche zu nutzen und darüber direkt Kontakt aufzunehmen.

Fazit: Die aktuelle Betrugsmasche mit angeblicher Insolvenzware stellt eine zunehmende Bedrohung für Kfz-Werkstätten dar. Die Täter nutzen gestohlene Identitäten sowie real existierende Verfahren, um Vertrauen zu erwecken. Es ist essenziell, Angebote gründlich zu hinterfragen, auf seriöse Quellen zurückzugreifen und verdächtige Vorgänge zu melden. Die ZLW ruft dazu auf, bei Verdachtsfällen unverzüglich tätig zu werden.

Autor: Jens Kreutzer, Foto: Freepik, Quelle: ZLW.
 
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