Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Sachmängelhaftung bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts.
Synonyme:
Sachmängelhaftung
Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Sachmängelhaftung bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts.
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