Fehlende Ersatzteile stellen Verbraucher vor große Probleme

Fehlende Ersatzteile: ADAC fordert Anspruch auf Verfügbarkeit
Moderne Autos brauchen Ersatzteile – doch immer häufiger sind diese nicht verfügbar. Selbst junge Gebrauchte stehen monatelang in Werkstätten, weil wichtige Bauteile nicht mehr produziert werden. Der ADAC kritisiert den zunehmenden Ersatzteilmangel und fordert einen gesetzlichen Anspruch auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Lieferketten-Probleme als Ursache
Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) und dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sind globale Lieferengpässe schuld am Ersatzteilmangel. Hersteller minimieren Lagerbestände, um effizienter zu wirtschaften. Doch diese Strategie macht sie anfällig für Störungen. Fehlen Ersatzteile, können Werkstätten oft nicht helfen – sie sind auf die Produktion der Hersteller angewiesen.
Keine gesetzliche Regelung für Ersatzteilversorgung
Für Verbraucher bedeutet das lange Wartezeiten ohne Unterstützung. Juristin Silvia Schattenkirchner vom ADAC Verbraucherrecht kritisiert: „Es gibt keinen gesetzlichen Rahmen. Verbraucher werden allein gelassen.“ Besonders problematisch: Hersteller übernehmen keine Kosten für Ersatzmobilität. Autohäuser müssten Leihwagen bereitstellen, können sich das aber oft nicht leisten.
Sachmängelhaftung endet nach zwei Jahren
Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf greift die Sachmängelhaftung: Händler müssen Ersatzteile beschaffen und kostenfrei einbauen. Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler gilt diese Frist nur ein Jahr. Ist das Teil nicht verfügbar, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt oder der Preis gemindert werden. Doch wie lange eine Reparatur dauern darf, ist nicht geregelt. Nach Ablauf der Sachmängelhaftung stehen Verbraucher ohne rechtlichen Anspruch da. Eine Pressesprecherin des VDA verweist auf eine „Selbstverpflichtung“ der Hersteller, Ersatzteile vorzuhalten – eine Garantie gibt es jedoch nicht.
ADAC fordert gesetzliche Ersatzteilpflicht
Die aktuellen Regeln reichen nicht aus. Weder VDA noch VDIK beantworten die Frage, wie Verbraucher besser geschützt werden können. Der ADAC fordert daher eine gesetzliche Verpflichtung, Ersatzteile mindestens 12 bis 15 Jahre bereitzustellen – analog zu Haushaltsgeräten, für die die EU seit 2021 eine Versorgungspflicht von bis zu zehn Jahren vorschreibt. Bisher gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Dauer und Geschwindigkeit der Ersatzteillieferung. Die Politik muss handeln, um Verbraucher zu schützen. Zudem sollten Autos unter die neue EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ fallen. So wären Hersteller nicht nur zur Lieferung, sondern auch zur Reparatur verpflichtet.
Fazit: Fehlende Ersatzteile führen dazu, dass selbst neue Autos monatelang stillstehen. Die Sachmängelhaftung hilft nur kurzfristig, danach sind Verbraucher auf sich gestellt. Der ADAC fordert deshalb eine gesetzliche Ersatzteilpflicht von 12 bis 15 Jahren und eine Einbindung von Autos in das „Recht auf Reparatur“. Nur so lässt sich verhindern, dass Fahrzeuge wegen fehlender Bauteile unverwendbar bleiben.