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Führerscheine umtauschen in Zahlen (Kraftfahrt-Bundesamt)

Führerschein im Portemonnaie

Führerscheinumtausch in Zahlen. Immer mehr Kartenführerscheine im Zentralregister beim KBA.

Flensburg, 20. Januar 2025

Innerhalb der zurückliegenden vier Jahre wurden in Deutschland rund 8,1 Millionen Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine getauscht. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes hervor. Am 1. Januar 2025 waren im ZFER insgesamt bereits rund 54 Millionen EU-Kartenführerscheine registriert.

Die Datengrundlage lieferte das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Daten umfassen alle Umtausche, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2024 im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert wurden.

Die Notwendigkeit zum Umtausch der Papierführerscheine entspringt der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Diese sieht vor, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen sind. Ziel der Maßnahme ist es, alle Führerscheine auf ein einheitliches und fälschungssicheres Format umzustellen.

Der Umtausch der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine erfolgte nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Der Umtausch dieser „Papierführerscheine“ begann mit den Jahrgängen 1953 bis 1958 und endete am 19. Juli 2022. Es folgten die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit Frist zum 19. Januar 2023 und die Jahrgänge 1965 bis 1970 mit Frist zum 19. Januar 2024. Für die Jahrgänge 1971 und danach endet die Frist am 19. Januar 2025. Damit endet am 18. Januar 2025 die erste Phase des gestaffelten Umtauschs.

In Nordrhein-Westfalen wurden im Berichtszeitraum mit 1.581.302 die meisten Führerscheine umgetauscht, dahinter folgten Bayern (1.316.719) und Baden-Württemberg (1.065.339) (siehe Tabelle 1). Die Jahrgänge 1959 bis 1964 bildeten mit 2.359.539 Personen die stärkste Alterskohorte, 2.198.275 Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 die zweitstärkste. Die kleinste Einheit bestand aus 401.915 Personen, die vor 1953 geboren waren (siehe Tabelle 2).

Zum 19. Januar 2025 tritt der Umtausch alter Führerscheindokumente in seine zweite Phase. Für alle, die einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, erfolgt der Aufruf zum Umtausch, in diesem Fall gestaffelt nach Ausstellungsjahr des Dokuments.

Mitteilung zum Führerscheinumtausch (Kraftfahrt-Bundesamt)

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg. Redaktion: Michael Teschke.

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Siehe auch
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