E10 ist ein Ottokraftstoff, der einen Anteil zwischen 5 und 10 % Bioethanol enthält. Die Beimischung von Bioethanol in fossilen Ottokraftstoff dient der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Biokraftstoff-Quote und soll den Verbrauch fossiler Energie und CO₂-Emissionen reduzieren. Er wurde seit Januar 2011 in Deutschland schrittweise im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) eingeführt. Diese Richtlinie hob die Richtlinie 2003/30/EG (Biokraftstoffrichtlinie) vom 8. Mai 2003 auf.
Synonyme:
Super E10,