Essen am Steuer ist mit Vorsicht zu genießen

Burger in geöffneter Schale in einem Auto.

Essen am Steuer ist mit Vorsicht zu genießen

  • Nahrungsaufnahme im Auto: Nicht verboten – aber ablenkend
  • Volle Konzentration auf den Verkehr muss gewährleistet sein
  • Die GTÜ empfiehlt: Stets den gesunden Menschenverstand mitentscheiden lassen

Im heutigen Berufsleben bleibt oft keine Zeit für eine ausgedehnte Mittagspause. Vielmehr wird so manche Pause genutzt, um zum nächsten Termin zu fahren. Statt Restaurant, Speisesaal, Küchentisch oder Parkbank bleibt dann das Auto als Ort der Nahrungsaufnahme. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH erklärt, worauf Autofahrerinnen und Autofahrer mit hungrigem Magen bei der Nahrungsaufnahme im Auto achten sollten.

1. Sich nicht ablenken lassen: Der Gesetzgeber geht nicht konkret auf das Thema Essen am Steuer ein – es ist nicht grundsätzlich verboten. Indirekt aber schon: Im ersten Paragrafen der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 StVO). Und weiter: „Jeder, der am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ (§ 2 StVO). Daraus lässt sich leicht ableiten, dass die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen nicht durch Umstände außerhalb der eigentlichen Fahrtätigkeit beeinträchtigt werden darf. Wird die Aufmerksamkeit im Auto beispielsweise auf das Essen gelenkt, kann dies schnell zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile zu Unfällen, bei denen Ablenkung nachweislich der Auslöser oder begünstigende Faktor war. Fahrlässigkeit und Mitverschulden – das ist dann meist die Devise. Manche Kfz-Versicherungen weigern sich, solche fahrlässig verursachten Schäden zu regulieren.

2. Der gesunde Menschenverstand entscheidet: Sicher, ein Schnitzel mit Messer und Gabel auf den Knien zu zerkleinern, ist grob fahrlässig. Eine Gabel nur für den einen Salat aus der Plastikschale lässt sich zwar besser handhaben, aber der Blick geht immer wieder nach unten – trifft die Gabel die Tomate, tropft schon Salatsoße auf Rock oder Hose? Umkehrschluss: Sandwich, Müsliriegel, Brezel & Co. lassen sich besser nebenbei essen. Jedenfalls so lange, wie nur eine Hand zum Abbeißen vom Lenkrad genommen wird – was natürlich nicht ideal ist, um in Gefahrensituationen perfekt reagieren zu können.

3. Wasser trinken tut gut: Es ist allgemein bekannt, dass Flüssigkeitsmangel die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit einschränkt und die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit vermindert. Gerade deshalb sollten Autofahrer bei längeren Fahrten das Wassertrinken nicht vergessen. Wenn eine kleine Pause wirklich nicht in die Reiseplanung passt, empfehlen sich Trinkflaschen, die mit einer Hand geöffnet werden können. Diese sind aus dem Radsport bekannt. Auch einige handelsübliche Mineralwasserflaschen lassen sich mit einer Hand halten, öffnen und schließen. Eine Kunststoffverbindung verhindert, dass der Deckel abfällt und in den Fußraum rollt.

4. Ungestörte Aufmerksamkeit: Wie verhält es sich mit dem Rauchen am Steuer, wie mit dem Hören lauter Musik? Auch hier gilt: Beides ist nicht ausdrücklich verboten. Aber die Aufmerksamkeit beim Autofahren sollte auf keinen Fall gestört oder das Martinshorn eines Rettungswagens überhört werden. Beim Essen, Trinken, Rauchen oder Musikhören ist Eigenverantwortung gefragt. Mit anderen Worten: Die Vorsicht sollte immer mitfahren.

5. Sonderfall Handy: Bei der Benutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten in der Hand geht es nicht mehr um einen Appell an die Vernunft. Es ist eindeutig verboten (§ 23 StVO) und kann entsprechend geahndet werden. Die Experten der GTÜ halten das für richtig. Denn die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen stellt ein erhebliches Risiko dar. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass die Handynutzung am Steuer für rund ein Drittel aller Verkehrsunfälle in Deutschland zumindest mitverantwortlich ist. Zur Erinnerung: Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung wird derzeit mit einem Bußgeld von 100 bis 200 EUR geahndet, dazu kommen je nach Fall ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister und gegebenenfalls ein einmonatiges Fahrverbot. Das Verbot gilt, solange der Motor des Fahrzeugs (egal ob Verbrennungs- oder Elektromotor) nicht vollständig ausgeschaltet ist. Die Unterbrechung der Zündung durch eine Start-Stopp-Automatik zählt also nicht.

6. Gefährliche Folgen: Ob Wurst, Flasche oder Handy: Schon eine Sekunde Ablenkung vom Verkehrsgeschehen ist riskant. So fährt man bereits bei 40 km/h mehr als elf Meter „blind“, wenn die Konzentration nicht auf den Verkehr gerichtet ist. Bei 130 km/h sind es sogar über 35 Meter.

Quelle: GTÜ, 23.11.2023

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